Frist 30. September 2025 – Jahresabschluss zum Firmenbuchgericht
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft muss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht offengelegt werden. Sonst drohen saftige Strafen. Da die Mehrzahl der Kapitalgesellschaften mit dem Stichtag 31.12. bilanziert,…