• Startseite
  • Blog
  • Partnerschaftsbonus: Geteilte Kinderbetreuung lohnt sich!
Du betrachtest gerade Partnerschaftsbonus: Geteilte Kinderbetreuung lohnt sich!
© marisa-howenstine-Cq9slNxV8YU-unsplash

Bei der Geburt eines Kindes stellt sich zwangsläufig die Frage, wie die Betreuung in den ersten Lebensjahren organisiert wird. Der Partnerschaftsbonus soll eine faire Aufteilung der Kinderbetreuungszeiten fördern.

Höhe und Auszahlung: Der Partnerschaftsbonus beträgt pro Elternteil EUR 500,00, insgesamt also EUR 1.000,00 für beide Elternteile. Die Auszahlung erfolgt einmalig am Ende der Kinderbetreuungszeit.

Voraussetzungen: Voraussetzung für den Bonus ist der Bezug von Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) in einem Ausmaß von mindestens 124 Tagen je Elternteil. Dabei spielt es keine Rolle, ob pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde.

Antrag: Der Partnerschaftsbonus muss von jedem Elternteil separat beantragt werden. Mit der ID-Austria kann der Antrag bequem online beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden.

Der Antrag kann entweder gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsgeld oder gesondert bis spätestens 124 Tage (etwa vier Monate) nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer eingereicht werden.