Noch bis 8. August 2024 12:00 Uhr können Klein- und KleinstunternehmerInnen eine Energiekostenpauschale in Höhe von EUR 167,50 bis EUR 2.685,00 beantragen.
Die Energiekostenpauschale 2 funktioniert ähnlich wie jene im Vorjahr. Sie brauchen Ihre ÖNACE-Kennzahl und einen USP-Zugang. Einreichen können Sie bis 8. Aug. 2024, 12:00 Uhr. Alle Infos und Details finden sich wieder auf www.energiekostenpauschale.at.
Voraussetzungen
- Bestehendes Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich
- Jahresumsatz 2023: muss zwischen EUR 10.000,00 und EUR 400.000,00 gelegen haben.
- De-minimis-Beihilfen: in den letzten drei Jahren nicht mehr als EUR 300.000,00 erhalten.
- ÖNACE-Branchenkennzahl: Diese finden Sie im Unternehmensserviceportal (USP).
- ID-Austria: Für den Einstieg ins USP.
- USP-Zugang: Dort wird beantragt.
Auf https://www.energiekostenpauschale.at/#branchencheck können Sie überprüfen, ob Ihre ÖNACE-Kennzahl grundsätzlich antragsberechtigt ist. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesBRs), Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen (damit sind nicht die ÖNACE Codes 66220 und 66190 gemeint), Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
Antrag auf dem Unternehmensserviceportal (USP):
Treffen die Voraussetzungen zu, können Sie unter https://mein.usp.gv.at/ den Antrag stellen. Die Anleitung dazu finden Sie hier.
FAQs:
In den Frequently Asked Questions auf www.energiekostenpauschale.at finden sich Antworten auf viele Fragen im Zusammenhang mit der Förderung. So wird auch klargestellt, dass wir als Steuerberater nicht für Sie einreichen können.
☎ Hotline
Tel.: +43 720 343 665 128
Mo – Do 8:30 – 17:00 Uhr
Fr 8:30 – 17:00 Uhr