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Holen Sie sich bis zu EUR 3.500,00 für Handwerkerleistungen in 2024 und 2025 zurück. Ab 15. Juli 2024 kann man beantragen.

Bereits im Zeitraum 2014 bis 2017 gab es einen Handwerkerbonus, der bis zu EUR 600,00 Zuschuss brachte. Die Neuauflage ist nun beschlossen und fällt weitaus großzügiger aus: Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 werden von der Regierung im Rahmen der Wohnraum- und Bauoffensive 20 % der Kosten bis EUR 10.000,00 in 2024 und EUR 7.500,00 in 2025 ersetzt. Die maximal erzielbare Förderhöhe beträgt daher EUR 2.000,00 in 2024 und EUR 1.500,00 in 2025.

Voraussetzungen: Für den Handwerkerbonus ist ein ganzer Katalog an Voraussetzungen zu erfüllen, den man vor Antragstellung kennen sollte:

  • Gefördert werden Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von privat genutztem Wohn- und Lebensbereich.
  • Der Wohn- und Lebensbereich muss sich in Österreich befinden, wobei es egal ist, ob man Eigentümer oder Mieter ist.
  • Nicht gefördert werden Arbeiten an beweglichen Gegenständen (z.B. Abschleifen eines Tisches)
  • Die geförderten Handwerkerleistungen können steuerlich weder als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
  • Die Handwerkerleistung darf nicht anderweitig gefördert werden.
  • Als Leistungserbringer sind nur Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich erlaubt, die eine aufrechte Gewerbeberechtigung für die geforderte Handwerkerleistung haben.
  • Gefördert wird nur die reine Arbeitsleistung, nicht jedoch Fahrt- und Materialkosten, Kosten für Waren oder Entsorgung.
  • Der Handwerker muss eine korrekte Rechnung gem. Umsatzsteuergesetz vorlegen. Diese Rechnung muss die Arbeitsleistung separat ausweisen.
  • Die Bezahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen – keine Barzahlung.
  • Die Maßnahmen müssen nach dem 1. März 2024 begonnen und vor dem 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden.
  • Förderungswerber kann nur eine natürliche Person ab 18 Jahren sein.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten.
  • Rechnungsmindestbetrag ist EUR 250,00 (ohne Umsatzsteuer).
  • Die Höchstgrenze pro Förderungswerber, Wohneinheit und Kalenderjahr beträgt im Jahr 2024 EUR 10.000,00 (ohne Umsatzsteuer) und im Jahr 2025 EUR 7.500,00 (ohne Umsatzsteuer).
  • Pro Kalenderjahr und Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden. Der Antrag kann allerdings mehrere Rechnungen umfassen.

Anträge können ab 15. Juli 2024 hier gestellt werden!

👉🏻Tipp: Das Budget für den Handwerkerbonus 2024/25 ist mit EUR 300 Mio. beschränkt und es gilt wieder das „First-come-first-served-Prinzip“. Aufgrund der Erfahrungen vom Handwerkerbonus 2014-2017 empfehlen wir rasch zu beantragen, da damals die Fördermittel sehr bald aufgebraucht waren.

📙 Weitere Infos, Beispiele, Updates und die Anmeldemaske finden Sie hier!