Ab 2024 werden Kirchenbeiträge bis zu EUR 600,00 steuerlich anerkannt.
Beiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sind absetzbar – und zwar bis zum Höchstbetrag von EUR 400,00 bis 2023 und EUR 600,00 ab 2024. Für die Erfassung in der Steuererklärung müssen Sie nichts tun, denn die Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt.
👉🏻 Tipp: In FinanzOnline finden Sie unter Abfragen > Datenübermittlungen die Höhe des gemeldeten Kirchenbeitrages.