Die Kosten für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen und die thermische Gebäudesanierung können ab 2022 steuerlich berücksichtigt werden. Auf 5 Jahre verteilt wird ein Pauschalbetrag als private Sonderausgaben angesetzt.
Voraussetzungen
• Inanspruchnahme einer Bundesförderung gemäß Umweltfördergesetz
• Förderansuchen nach dem 31. März 2022
• Datenübermittlung an die Transparenzdatenbank
• Verbleibende Kosten nach Abzug der ausbezahlten Förderung von
EUR 4.000,00 (Sanierung) bzw. EUR 2.000,00 (Heizkesseltausch)
Pauschalbetrag
Um die Abwicklung möglichst einfach zu gestalten, werden pauschal – im Kalenderjahr der Auszahlung der Förderung und in den folgenden 4 Kalenderjahren – EUR 800,00 (Sanierung) bzw. EUR 400,00 (Heizkesseltausch) berücksichtigt.
Mehrere Förderungen
Pro Kalenderjahr kann nur ein Pauschalbetrag als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Sollten weitere begünstigte Förderungen in Anspruch genommen werden, verlängert sich der Zeitraum, in der die Begünstigung berücksichtigt wird, auf 10 Jahre.
Beispiel:
Weitere Investition innerhalb der Fünfjahresfrist | Sonderausgabenzeitraum → 10 Jahre |
Sanierung und Heizkesseltausch im ersten Jahr | Sonderausgabe EUR 800,00 für 5 Jahre, Sonderausgabe EUR 400,00 für weitere 5 Jahre |
Hinweis: Die pauschalen Sonderausgaben werden automatisch im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt. Die Förderstelle übermittelt die entsprechenden Informationen an die Finanzverwaltung.