You are currently viewing Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2023

Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt : Alle Dienstnehmer:innen müssen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Bei Verspätung drohen hohe Strafen! In Ausnahmefällen (z.B. Steuerberater ist nicht mehr erreichbar) können Sie selbst eine Vor-Ort-Anmeldung durchführen:

Vor-Ort-Anmeldung durchzuführen
per Telefon 05 0766 1460 oder
per Fax 05 0766 1461 (Fax-Vorlage)
Die Vollanmeldung muss man innerhalb von sieben Tagen nachholen.

Lohn- und Gehaltserhöhungen
Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2023 (Auszug):
👉🏻Handel: Die Mindestgehälter und -löhne werden im Schnitt um 7,0% erhöht. Die Überzahlungen bleiben aufrecht.
👉🏻Metallgewerbe Arbeiter und Angestellte: Die Mindestlöhne werden um 8,0% erhöht; die IST-Löhne um 7,1%.
👉🏻Angestellte in Information und Consulting: Die Mindestgehälter steigen zwischen 7,9% und 14% je nach Verwendungsgruppe.

Sozialversicherungswerte 2023
Österreichische Gesundheitskasse – Sozialversicherungswerte für 2023

Abschaffung kalte Progression
Die Tarifstufen der Einkommensteuer werden betragsmäßig angehoben und die zweite Tarifstufe auf 30% und die dritte auf 41% gesenkt.

Senkung Lohnnebenkosten
Der Unfallversicherungsbeitrag sinkt von 1,2% auf 1,1% und der Dienstgeberbeitrag (DB) von 3,9% auf 3,7%. Für die DB-Senkung braucht man zumindest einen innerbetrieblichen Aktenvermerk.

Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus bringt eine Entlastung bis zu EUR 2.000,00 pro Kind und Jahr. Wer den Familienbonus Plus gleich bekommen möchte, muss das Formular E30 mit den entsprechenden Nachweisen beim Arbeitgeber abgeben.
❕Tipp: Wer zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, darf nicht auf den Familienbonus vergessen, sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.