Du betrachtest gerade Los geht es mit der Energiekostenpauschale
© Ashes Sitoula

Mitte Mai sollen Klein- und KleinstunternehmerInnen eine Energiekostenpauschale in Höhe von EUR 110,00 bis EUR 2.475,00 beantragen können. Bisher sind nur wenige Eckdaten bekannt.

Selbst-Check

Seit 17.4.2023 erfährt man, ob das Unternehmen die Voraussetzungen für die Energiekostenpauschale erfüllt. Dazu kann man auf energiekostenpauschale.at den Selbst-Check durchführen. Sie brauchen folgendes:

  • Sitz in Österreich
  • Jahresumsatz 2022: Für den Check reicht es, wenn Sie wissen, dass dieser zwischen EUR 10.000,00 und EUR 400.000,00 lag
  • De-minimis-Beihilfen: in den letzten drei Jahren nicht mehr als EUR 200.000,00 erhalten.
  • ÖNACE-Branchenkennzahl: diese finden Sie im Unternehmensserviceportal (USP).
  • Handy-Signatur oder ID Austria: Für den Check reicht es, wenn Sie wissen, dass Sie eine haben.
  • USP-Zugang: Für den Check reicht es, wenn Sie wissen, dass Sie einen haben.

Im Zuge des Selbstchecks erfahren Sie auch, wo und wie Sie Hand-Signatur, ID Austria und USP-Zugang erhalten können. Mit erfolgreichem Selbsttest, kann man sich für ein Verständigungsemail über den Ausschreibungsstart anmelden.

FAQs
Auf der Website finden sich auch Antworten auf wichtige Fragen. So ist zu lesen, dass öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen nicht einreichen können.

Achtung: Da sich am 28.04.2023 nochmal die förderberechtigten ÖNACE-Codes erweitert haben, sollte man bei vorhergehender Ablehnung den Selbst-Check noch einmal durchführen

Es wird auch klargestellt, dass wir als Steuerberater nicht für Sie einreichen können. Wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne.

Hotline der Forschungsförderungsgesellschaft ☎ +43 1 890 80 6776
📙 https://www.energiekostenpauschale.at/