You are currently viewing Zinsen für Umsatzsteuerguthaben

Werden Vorsteuerüberschüsse oder Umsatzsteuerguthaben nicht innerhalb einer angemessenen Frist vom Finanzamt ausgezahlt, muss eine Verzinsung der entsprechenden Beträge erfolgen.

Bisher gab es keine Zinsen auf zu spät rückgezahlte Vorsteuerüberschüsse oder Umsatzsteuerguthaben. Gemäß einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs muss die Finanz in bestimmten Fällen Zinsen zahlen.

Grundlage für das höchstgerichtliche Urteil war der Grundsatz der steuerlichen Neutralität. Dieser verlangt einen Ausgleich der finanziellen Verluste, die entstehen, wenn Guthaben nicht innerhalb einer angemessenen Frist erstattet werden.

Der Zinssatz soll gleich hoch sein wie jener für Anspruchs-, Aussetzungs- oder Beschwerdezinsen (aktuell 1,38% p.a). Wann der genaue Beginn für einen Zinsenlauf ist, muss allerdings im Einzelfall festgestellt werden.

Verwaltungsgerichtshof: Ro 2017/15/0035 vom 30. Juni 2021
Europäischer Gerichtshof: Rs C-844/19, TechnoRent International ua