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In einem neuen Gesetzesentwurf sollen Erleichterungen für Gründer:innen und Startups geschaffen werden. Einerseits durch die Herabsetzung des Mindeststammkapitals der GmbH und andererseits durch eine neue Gesellschaftsform – der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“.

Bisher hat der Gesetzesentwurf in den Medien vor allem durch die sprachliche Gestaltung Beachtung gefunden. Die weibliche Form wurde für beide Geschlechter verwendet. Die Auswirkungen des Gesetzesinhaltes betrifft aktuell überwiegend Männer, da rd. 75 % der natürlichen GmbH-Gesellschafter männlich sind.

Senkung des Stammkapitals bei GmbH und FlexCo
Das Mindeststammkapital der GmbH soll von derzeit EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 gesenkt werden. Für gründungsprivilegierte GmbHs entfällt damit die Pflicht zur Aufstockung des Stammkapitals nach zehn Jahren.

Zusätzlich soll es eine neue Gesellschaftsform geben, die „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „Flexible Company“ (FlexKapG oder FlexCo abgekürzt), für die ebenfalls ein Mindestkapital von EUR 10.000,00 gilt. Die FlexCo soll als Hybrid zwischen GmbH und AG ausgestaltet werden. Wir werden noch genauer berichten.

Senkung der Mindestkörperschaftsteuer
Die Mindestkörperschaftsteuer (auch Mindest-KöSt oder MiKö abgekürzt) berechnet sich mit 5 % des Mindeststammkapitals – bisher war die Berechnung folgendermaßen gestaffelt:

Aktuelle Regelung:

JahreMiKö / JahreMiKö /Quartal
1-5 JahreEUR 500,00 EUR 125,00
6-10 JahreEUR 1.000,00 EUR 250,00
Ab 10 JahreEUR 1.750,00 EUR 437,50

Die Vorschreibung erfolgt für jedes volle Kalendervierteljahr und kann in späteren Gewinnjahren wie eine Vorauszahlung angerechnet werden.

Neue Regelung ab 2024:

JahreMiKö / JahreMiKö /Quartal
Für alle JahreEUR 500,00EUR 125,00

Die neue Mindestkörperschaftsteuer von EUR 125,00 pro Quartal soll auch für bestehende GmbHs gelten, ebenso für die neue FlexCo.

Fazit
Die neuen Regelungen werden Gründer:innen, die rasch Gewinne machen erfreuen, da wenig Eigenmittel als Mindeststammkapital gebunden werden. Für Kapitalgesellschaften mit längeren Anlaufverlusten oder schwierigere Zeiten ist eine geringe Eigenkapitalausstattung ein Nachteil. Die verminderte MiKö ist sowohl eine finanzielle Entlastung für Verlustjahre, als auch eine Verwaltungsvereinfachung in diesem Bereich.

📙 Weitere Informationen: Justizministerium: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft