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Die abschlagsfreie Pension für Langzeitversicherte gibt es nicht mehr. Neu gilt seit 2022 der Frühstarterbonus.

Das bisher geltende Modell der Hacklerregelung für Langzeitversicherte wurde mit Ende 2021 abgeschafft. Wenn Sie mit dem 62. Lebensjahr und 540 Beitragsmonaten in Frühpension gehen wollen, müssen sie mit Pensionsabschlägen von 4,2% pro Jahr rechnen. Ausnahme: Die erforderlichen 540 Beitragsmonate waren bis 31. Dezember 2021 bereits erreicht.

Frühstarterbonus
In der Neuregelung erhalten jene Personen eine höhere Pension, die bereits zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet und Beitragsmonate erworben haben. Pro gearbeiteten Monat erhält man EUR 1,00. Der Pensionsbonus beträgt also maximal EUR 60,00. Die Beiträge werden ab 2023 jährlich aufgewertet.

Voraussetzung sind mindestens 300 Beitragsmonate, wovon zumindest 12 vor dem 20. Geburtstag erworben worden sind. Weiters muss der Pensionsstichtag nach dem 31. Dezember 2021 liegen.

Hinweis: Der Frühstarterbonus steht auch bei Antritt zum Regelpensionsalter zu.