You are currently viewing Förderung erweitert für E-Bikes und Falträder
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Unternehmen und Private bekommen bis zu EUR 850,00 Förderung, wenn sie in umweltfreundliche Mobilität investieren. Ein Überblick: Welche Räder werden gefördert?

–   (E-)Transportrad: muss mind. 80 kg Ladung transportieren
    können und die Leistung ist mit maximal 600 Watt begrenzt.
    Die Geschwindigkeit darf max. 25 km/h betragen.
–   (E-)Faltrad: ist ein für die Mitnahme als Gepäckstück konzipiertes
    Fahrrad.
    Die maximalen Abmessungen dürfen im
    gefalteten Zustand 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten.
–   E-Fahrräder: sind nur förderbar für Betriebe, Vereine,
    Gebietskörperschaften und Gemeinden ab fünf Stück

Der Antrag muss spätestens neun Monate nach Kauf (Rechnung) und längstens bis zum 29.02.2024 (12 Uhr) erfolgen. Bei E-Fahrrädern muss der Strom aus erneuerbaren Energieträgern stammen.

Höhe der Förderung

Notwendige Unterlagen in elektronischer Form

  • Rechnung für die Anschaffungskosten
  • Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern beim Kauf elektrisch betriebener Fahrräder
  • Nachweis des Besitzes einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – Öffi Jahresnetzkarte bei (E-)Falträdern für Privatpersonen (als Selbstauskunft)
  • Meldezettel bei Privatpersonen

www.umweltfoerderung.at
Umweltförderung: Onlineantrag für Privatpersonen
Umweltförderung: Onlineantrag für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Liste der förderungsfähigen Falträder