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© unsplash

Betragen die Energiemehrkosten (Erdgas, Strom, Treibstoff, Wärme/Kälte) in Ihrem Unternehmen im Zeitraum Oktober bis Dezember 2022 mindestens EUR 2.500,00, so besteht die Möglichkeit, einen Energiekostenzuschuss zu erhalten.

Um den Energiekostenzuschuss beantragen zu können, ist eine Voranmeldung über den aws Fördermanager  unbedingt erforderlich.

Die Voranmeldung ist nur mehr bis 14.04.2023 möglich! Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Voranmeldung nicht berechtigt sind, einen Energiekostenzuschuss für das vierte Quartal 2022 zu beantragen! Die Frist für den eigentlichen Antrag auf einen Energiekostenzuschuss beginnt ab 17.04.2023.

Es gilt das „first come – first served“- Prinzip: Umso eher Sie sich für den Energiekostenzuschuss voranmelden, desto wahrscheinlicher ist es, einen solchen dann auch beantragen zu können.

Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne bei uns melden.