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Sozialbetrug oder Steuerhinterziehung richten enormen volkswirtschaftlichen Schaden an. Dagegen möchte der österreichische Fiskus natürlich ankämpfen. Diese Aufgabe übernimmt die Finanzpolizei.

Aufgaben und Befugnisse der Finanzpolizei: Die Aufgaben der Finanzpolizei umfassen unter anderem die

  • Feststellung illegal beschäftigter Arbeitnehmer
  • Aufdeckung nicht erklärter Umsätze (damit zusammenhängende Steuerhinterziehung)
  • Aufdeckung nicht gemeldeter Lohnabgaben
  • Einhaltung der versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen
  • Anzeigepflichten gem. Arbeitslosenversicherungsgesetz
  • Aufdeckung von Unterentlohnung gem. Lohn- und Sozialdumping-Betrugsgesetz
  • Prüfung der erforderlichen Gewerbeberechtigungen
  • Entdeckung von Betrugsfirmen und die Sicherung von Abgabenansprüchen.

Die Finanzpolizei hat zur Erfüllung Ihrer Aufgaben weitreichende Befugnisse: Das Betretungsrecht umfasst nur Betriebsräumlichkeiten (keine Wohnungen, private Grundstücke). Im Zuge einer Betretung ist keine Durchsuchung erlaubt, sondern lediglich eine Inaugenscheinnahme. Ein schriftlicher Auftrag ist nicht notwendig, die Finanzbeamten müssen sich aber ausweisen. Weiters hat sie ein Auskunftsrecht ohne konkreten Anlassfall und ist berechtigt, maßgebliche Auskünfte oder schriftliche Unterlagen (bzw. die Einsichtnahme) zu verlangen. Die Finanzbehörde hat das Recht zur Identitätsfeststellung von Personen, bei denen die Annahme besteht, dass sie den Abgabevorschriften zuwiderhandeln. Bei Gefahr im Verzug hat die Finanzpolizei außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches ein Anhalte- und Festnahmerecht!

In Ausübung der Nachschau darf sie Gebäude, Grundstücke und Betriebe betreten und besichtigen, die Vorlage der zu führenden Bücher und Aufzeichnungen verlangen und Einsicht nehmen. Hierzu gehört auch die Kontrolle der elektronischen Registrierkasse.

Im Fall der Fälle

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, zeigen Sie aber Kooperationsbereitschaft. Es ist sinnvoll, die Fragen der Beamten zu beantworten und auch Einsicht in die angeforderten Unterlagen zu gewähren. Fordern Sie eine entsprechende Rechtsbelehrung ein und erkundigen Sie sich nach der Rechtsgrundlage der Kontrolle. Dokumentieren Sie die eingesehenen und übergebenen Unterlagen. Dokumentieren Sie den Ablauf sowie mögliche Unregelmäßigkeiten des Ablaufs des Einsatzes. Bestehen Sie auf eine Niederschrift nach Beendigung des Einsatzes. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, wie sie sich im Falle einer Kontrolle durch die Finanzpolizei verhalten müssen.

Unterstützung und Informationen

Selbstverständlich können Sie sich bei einer Kontrolle durch die Finanzpolizei von uns vertreten lassen. Informieren Sie uns so rasch wie möglich! (Hinweis auf unsere 24h Telefonnummer?)

Zum „Verhalten während einer Finanzpolizeikontrolle“ hat die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Empfehlungen herausgegeben, die Sie hier downloaden können: Checkliste