You are currently viewing Denken Sie rechtzeitig an den Gewinnfreibetrag 2023
© Sincerely Media

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Handeln Sie noch vor dem 31.12.!

Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen mit unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):

Voraussetzungen
oNatürliche Person (auch als Mitunternehmer)
obetriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb)
oEinnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
oGrundfreibetrag:
15% vom Jahresgewinn bis 30.000 Euro (GFB daher max. 4.500 Euro).
Wird automatisch berücksichtigt, daher kein Handlungsbedarf
oInvestitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
max. 13% vom Gewinn über 30.000 Euro
Man muss vor Jahresende in Höhe des GFB investieren (Gewinnhochrechnung notwendig).
Ab 175.000 Euro Jahresgewinn reduziert sich der GFB, max. GFB insgesamt: 45.950 Euro
Achtung: neben Betriebsausgabenpauschale ist der GFB nicht möglich.
Investitionen
oNeue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (z.B. Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV)
oGebäude und Mieterinvestitionen
oWertpapiere: Müssen den Kriterien des §14 EStG entsprechen. Hier gibt es eine breite Auswahl. Fragen Sie Ihre Bank
nicht PKWs (auch keine E-Autos), Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung)
nicht Luftfahrzeuge
nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung
nicht von Konzerngesellschaft gekauft
nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie
nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter
oZurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte)
oMindestnutzungsdauer 4 Jahre

👉🏻 Tipp 1: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2023, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

👉🏻 Tipp 2: Sie können den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag optimieren, wenn Sie in Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag investieren und für „andere“ Investitionen den Investitionsfreibetrag (IFB) als zusätzlichen Absetzposten in Höhe von 10 bzw. 15 Prozent geltend machen. Für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes sowohl den IFB als auch den Gewinnfreibetrag geltend zu machen, ist nicht möglich.