Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor.
Geringfügig Beschäftigte: Die Grenze für geringfügig Beschäftigte bleibt bei EUR 551,10 pro Monat.
Da dieser Wert aus Budgetgründen von 2025 auf 2026 eingefroren wird, können Kollektivvertragserhöhungen im Jahr 2026 leicht zu einer ungewollten Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führen.
👉🏻 Tipp: Eine leichte Stundenreduktion kann hier Abhilfe schaffen. Dazu ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig.
Höchstbeitragsgrundlage: Die jährliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt EUR 97.020,00.
- Ab EUR 6.930,00 pro Monat (14×) oder
- bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlungen ab EUR 8.085,00 pro Monat (12×)
fallen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge mehr an.
Arbeitslosenbeiträge für Niedrigverdiener: Niedrigverdiener zahlen keine oder reduzierte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung:
Bruttobezug in Euro | Arbeitslosenversicherung |
bis 2.225 | 0 % |
über 2.225 bis 2.427 | 1 % |
über 2.427 bis 2.630 | 2 % |
über 2.630 | 2,95 % |
📙 Österreichische Gesundheitskasse: Voraussichtliche Werte 2026
