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Die angekündigte PRAE-Erhöhung ab 1.1.2023 wurde im Parlament beschlossen. Damit soll der Amateur- und Breitensport gefördert werden.

PRAE-Sätze
Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE), die seit 2009 von gemeinnützigen Sportvereinen in Anspruch genommen werden kann, wurde von EUR 540,00 um ein Drittel auf EUR 720,00 pro Monat erhöht. Der maximal abrechenbare Tagsatz verdoppelt sich dabei von maximal EUR 60,00 auf EUR 120,00. Die Erhöhung der PRAE trat mit 1.1.2023 in Kraft.

Die entsprechenden Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit im gemeinnützigen Sportverein nebenberuflich ausgeübt wird. Was vielen nicht bewusst ist: Für solche Tätigkeiten im Sportverein gibt es weder Pensionsbeiträge noch Pensionszeiten.

Im Hauptberuf kann die PRAE ebenfalls in Anspruch genommen werden, allerdings ist sie dann zwar steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig.

Meldepflicht
Mit der Erhöhung wurde auch eine generelle Meldepflicht an das Finanzamt eingeführt. So müssen die Vereine für jeden Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer, dem er in einem Kalenderjahr ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt hat, diese mittels amtlichen Formulars dem Finanzamt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres übermitteln.

Die Einhaltung und Dokumentation der Voraussetzungen, wie z.B. die Ausübung der Tätigkeit im Nebenberuf ist wesentlich. Die erste Meldung für das Kalenderjahr 2023 muss bis 29.2.2024 erfolgen. Dies wird für viele Vereine einen erheblichen administrativen Aufwand darstellen.

📙Parlament: Gesetzestext
(👉🏻Hinweis: Wurde am Ende des Energiekrisenbeitragsgesetzes aufgenommen)