Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor.
Geringfügig Beschäftigte: Die Grenze für geringfügig Beschäftigte bleibt bei EUR 551,10 pro Monat. Da dieser Wert aus Budgetgründen von 2026 auf 2027 eingefroren wird, können Kollektivvertragserhöhungen im Jahr 2027 leicht zu einer ungewollten Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führen.
💡 Tipp: Eine leichte Stundenreduktion kann hier Abhilfe schaffen. Dazu ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig.
Höchstbeitragsgrundlage: Die jährliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt EUR 103.740,00.
- Ab EUR 7.410,00 pro Monat (14x) oder
- bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlungen ab EUR 8.645,00 pro Monat (12x)
fallen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge mehr an.
Arbeitslosenbeiträge für Niedrigverdiener: Niedrigverdiener zahlen derzeit reduzierte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Durch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wird diese Begünstigung jedoch schrittweise abgebaut.
Ab 1. Jänner 2027 gelten folgende Dienstnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung:
| Bruttobezug in Euro | Arbeitslosenversicherung | |
| am 31.12.2026 aufrechte Dienstverhältnisse | ab 01.01.2027 beginnende Dienstverhältnisse | |
| bis 2.327,00 | 0,50 % | 1,00 % |
| über 2.327,00 bis 2.539,00 | 1,50 % | 2,00 % |
| über 2.539,00 bis 2.751,00 | 2,50 % | 2,95 % |
| über 2.751,00 | 2,95 % | |
📙 Österreichische Gesundheitskasse: Voraussichtliche Werte 2027