Der Jahresanfang 2026 bringt wieder wichtige Änderungen in der Lohnverrechnung. In diesem Beitrag fassen wir für Sie die zentralen Punkte zusammen, die Sie jetzt kennen und beachten sollten.
Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt: Alle DienstnehmerInnen müssen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Bei Verspätung drohen hohe Strafen! In Ausnahmefällen (z.B. Steuerberatungskanzlei ist geschlossen) können Sie selbst eine Vor-Ort-Anmeldung durchführen:
- per Telefon 05 0766 1460 oder
- per Fax 05 0766 1461 (Fax-Vorlage)
Die Vollanmeldung muss man innerhalb von sieben Tagen nachholen.
Lohn- und Gehaltserhöhungen: Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2026 (Auszug):
- Handel: Die Mindestgehälter und -löhne werden im Schnitt um 2,55 % erhöht. Die Überzahlungen bleiben aufrecht und werden aufgerundet.
- Metallgewerbe Arbeiter und Angestellte: Die Mindestlöhne werden um 2,2 % erhöht; die IST-Löhne um 1,8 % – maximal EUR 85,00 (Arbeiter) bzw. EUR 95,00 (Angestellte).
- Angestellte in Information und Consulting: Die Mindestgehälter und Zulagen werden durchschnittlich um 2,85 % erhöht, Lehrlingseinkommen um 3,5 %.
Sozialversicherungswerte 2026: Österreichische Gesundheitskasse – Sozialversicherungswerte für 2026
Änderung der steuerlichen Regelungen bei Überstundenzuschlägen: Der Freibetrag erhöht sich 2026 auf 15 Überstunden und max. EUR 170,00 pro Monat. Das entsprechende Gesetz soll im Jänner 2026 beschlossen werden.
Erweiterte Datenangabe bei der SV-Anmeldung der ÖGK: Das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit (Anzahl der Wochenstunden) muss angegeben werden.
Neue Kündigungsregelungen bei freien Dienstnehmern: Es gilt nun eine Kündigungsfrist von vier Wochen in den ersten beiden Jahren.
Anhebung des Wohnbauförderungsbeitrages für Wien: Die Sozialversicherungsbeiträge für Dienstgeber und Dienstnehmer erhöhen sich.
Pendlereuro: Der Pendlereuro erhöht sich von EUR 2,00 auf EUR 6,00 pro Jahr für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Er wird zusätzlich zum Pendlerpauschale gewährt.
Öffi-Fahrtkosten Dienstreisen: Es können entweder die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder die fiktiven Fahrtkosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel ersetzt werden. Der Kostenersatz pro Jahr ist auf die Höhe des Klimatickets Österreich Classic begrenzt (2026: EUR 1.400,00). Ein pauschaler Beförderungszuschuss („Öffi-Kilometergeld“) ist nicht mehr steuerfrei.
👉🏻 Tipp: Zahlt der Dienstgeber keine oder zu niedrige Kostenersätze, können diese als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden.
Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus bringt eine Entlastung bis zu EUR 2.000,00 pro Kind und Jahr. Wer den Familienbonus Plus gleich bekommen möchte, muss das Formular E30 mit den entsprechenden Nachweisen beim Arbeitgeber abgeben. Weitere Infos finden Sie auf dem Formular.
👉🏻 Tipp: Wer zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, darf nicht auf den Familienbonus vergessen, sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.