Ab 1. Juli 2025 wurde das amtliche Kilometergeld für alle einspurigen Fahrzeuge von EUR 0,50 pro Kilometer auf EUR 0,25 gesenkt.
Kilometergeld für Einspurige halbiert: Ende 2024 wurde erfreulicherweise das Kilometergeld für alle Fahrzeuge auf 50 Cent pro Kilometer angehoben. Nur ein halbes Jahr später wird diese Erhöhung für einspurige Fahrzeuge wie Motorfahrräder, Motorräder und Fahrräder ab 1. Juli 2025 von zuvor EUR 0,50 pro Kilometer auf EUR 0,25 halbiert.
Übersicht Kilometergeld
Übergangsbestimmung‚: Für Dienstaufträge, die vor dem 1. Juli 2025 erteilt wurden, gilt bei der Reisekostenabrechnung noch der höhere Satz von EUR 0,50.
Zusammenfassung: Für die Abrechnung von beruflich und betrieblich bedingten Fahrten wird nun wieder zwischen einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen unterschieden. Dabei gelten für einspurige Fahrzeuge wieder niedrigere Kilometersätze. Besonders für Fahrräder bedeutet dies eine deutliche Verschlechterung gegenüber 2024, da damals noch EUR 0,38 pro Kilometer geltend gemacht werden konnten, während ab 1. Juli 2025 nur noch EUR 0,25 angesetzt werden dürfen. Dies wirft die Frage auf, ob eine solche Regelung zur Nutzung klimafreundlicher Fortbewegungsarten motiviert.
