Zur Sanierung des Staatshaushaltes hat die Regierung im Bereich Steuern gleich drei umfangreiche Gesetze auf den Weg geschickt. Wir geben einen Überblick:
BSMG2025: Bereits im Parlament beschlossen ➡ Eines der drei neuen Gesetze trägt den sperrigen Namen Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – kurz BSMG2025. Es wurde bereits vom Parlament verabschiedet. Die wichtigsten Punkte:
- Spitzensteuersatz bleibt bestehen: Der Einkommensteuersatz von 55 % gilt weiterhin ab einem Jahreseinkommen von 1 Mio. Euro. Die Regelung wurde bis 2029 verlängert.
- Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen kehrt zurück: Ab dem 1. April 2025 fällt wieder 20 % Umsatzsteuer auf PV-Anlagen an. Nur Käufer mit Vertragsabschluss vor dem 7. März 2025 profitieren noch bis Jahresende vom Nullsteuersatz.
- Versicherungssteuer für E-Autos: Ab April 2025 gilt die motorbezogene Versicherungssteuer auch für Elektrofahrzeuge. Die Abrechnung erfolgt über die Kfz-Versicherung; Nachverrechnungen sind bis 15. November 2025 möglich. Laut ÖAMTC liegen die Kosten bei unter EUR 500,00 jährlich für ein durchschnittliches E-Fahrzeug.
📙 Rechner und FAQs: ÖAMTC – Motorbezogene Versicherungssteuer
Tabaksteuer steigt: Zigaretten und erhitzbarer Tabak wurden bereits ab April teurer. Ab 2026 werden auch Nikotinbeutel, E-Zigaretten und Liquids besteuert. - Bankenabgabe erhöht: Steuersätze sowie Belastungsobergrenzen steigen. 2025 und 2026 müssen Banken zusätzlich Sonderzahlungen von rund 300 Mio. Euro jährlich leisten.
- Energiekrisenbeiträge verlängert: Diese Abgabe auf Gewinne der Strom- und fossile Brennstoffe (Gas)-Industrie wurde um fünf Jahre bis 2029 verlängert. Im Bereich Strom wurde außerdem der Beitrag erhöht. Bestimmte Investitionen können allerdings weiterhin gegengerechnet werden; hier soll es auch zu Änderungen kommen (siehe weiter unten).
- Bildungskarenz und Bildungsteilzeit abgeschafft: Seit 1. April 2025 gibt es kein Weiterbildungsgeld mehr. Bereits zuerkannte Bildungskarenzen laufen weiter – ebenso jene bis Februar 2025 vereinbarten, wenn sie bis Ende Mai 2025 beginnen. Für 2026 wurde eine Neuregelung versprochen.
Budgetbegleitgesetz 2025: In Planung ➡ Dieses Gesetz ist noch nicht beschlossen, Änderungen sind möglich. Der Entwurf sieht folgende Maßnahmen vor:
- Kalte Progression nur eingeschränkt abgefedert: Die automatische Anpassung der Steuersätze bleibt zwar bestehen, aber das sogenannte freie Drittel wird in den Jahren 2026 bis 2029 nicht verteilt.
- Keine Erhöhung von Familienleistungen: Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag werden 2026 und 2027 nicht valorisiert.
- Klimabonus gestrichen: bereits ab 2025.
- E-Card-Pauschale steigt: von EUR 13,80 auf EUR 25,00 und gilt nun auch für Pensionistinnen und Pensionisten.
- Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit eingeschränkt: Ab 2026 kann bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nicht mehr bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden. Davon soll es nur wenige Ausnahmen geben, etwa wenn die geringfügige Tätigkeit schon vorher bestand, bei Langzeitarbeitslosigkeit oder langer Krankheit.
- Korridorpension verschärft: Zwischen 1. Jänner 2026 und 1. April 2027 wird das Antrittsalter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre erhöht. Weiters wird – ebenfalls stufenweise – die Mindestanzahl an Versicherungsjahren von 40 auf 42 erhöht. Betroffen sind Jahrgänge 1964 und jünger.
- Elektronische Zustellung verpflichtend: Gilt ab 1. September 2025 für alle, die eine USt-Erklärung abgeben müssen. Betrifft nun auch Kleinunternehmer, die auf die USt-Befreiung verzichtet haben.
- Neuer Umwidmungszuschlag: Wer ab Juli 2025 ein umgewidmetes Grundstück verkauft, muss einen Zuschlag von 30 % auf die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) zahlen. Das gilt für Umwidmungen ab 2025 sowohl für Alt- als auch für Neuvermögen. Details finden Sie in unserem Spezial-Newsartikel.
- Grunderwerbsteuer für Gesellschaften verschärft: Die Schwelle für die Grunderwerbsteuer (GrESt) bei Verkauf von Gesellschaftsanteilen wurde von 95 auf 75 % gesenkt. Außerdem wird der Begriff Immobiliengesellschaft definiert. Bei Anteilsverkäufen solcher Gesellschaften fällt dann GrESt von 3,5 Prozent vom gemeinen Wert an. Weitere Details finden Sie in unserem Spezial-Newsartikel.
- Energiekrisenbeiträge – Kürzung begünstigte Investitionen: Investitionen, die gegen den Energiekrisenbeitrag gerechnet werden können, werden verringert. Bei Strom sind ab Juli 2025 nur EUR 20,00 pro MWh anerkannt (bisher 72 Euro) und bei fossiler Energie kommt es zu einer Kürzung von 17,5 auf fünf Prozent.
- Privatstiftungen: Stiftungseingangssteuer steigt von 2,5 auf 3,5 % ab 1. Jänner 2026.
👍🏻Verbesserungen im Gegenzug:
- Pendlereuro verdreifacht: Als Kompensation für den Wegfall des Klimabonus erhalten Pendler ab 2026 sechs Euro pro Kilometer einfache Wegstrecke – bisher waren es zwei Euro.
- Pauschalierungen erhöht: Umsatzgrenzen und Ausgabensätze steigen schrittweise – sowohl bei der Basispauschalierung als auch beim Vorsteuer-Pauschale:
Ausgaben pauschal in Prozent | Umsatz- Grenze in Euro | maximale VSt-Pauschale in Euro | |
bis 2024 | 12,0 | 220.000 | 3.960 |
2025 | 13,5 | 320.000 | 5.760 |
ab 2026 | 15,0 | 420.000 | 7.560 |
- SV-Rückerstattung für Pendler: Der Höchstbetrag erhöht sich von EUR 608,00 auf EUR 737,00.
- Mitarbeiterprämie 2025 steuerfrei: Bis EUR 1.000,00, bei zusätzlicher Gewinnbeteiligung bis insgesamt EUR 3.000,00.
- USt-Befreiung auf Verhütungsmittel und Frauenhygieneprodukte: Ab 2026 entfällt die 20 prozentige Umsatzsteuer.
BSMG2025 Teil II: Ebenfalls beschlossen ➡ Weitere steuerliche Maßnahmen:
- Erhöhung Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten: Diese werden bereits ab Juni 2025 von 5,1 auf 6,0 % erhöht. Für Bezieher einer Ausgleichszulage ohne Bonus und deren (Ehe-)Partner gilt die Erhöhung erst ab Jänner 2026.
- SV-Rückerstattung mit Pensionistenabsetzbetrag: Der Höchstbetrag erhöht sich von EUR 669,00 auf EUR 710,00.
- Rezeptgebühr reformiert: Diese wird 2026 nicht erhöht werden. Außerdem wird die Obergrenze bis 2030 sukzessive von 2,0 auf 1,5 % vom Jahresnettoeinkommen abgesenkt und es werden auch Medikamente unter der Rezeptgebühr miteinberechnet.
- Privatstiftungen: Die Zwischensteuer erhöht sich ab 2026 auf 27,5 %; KÖSt-Vorauszahlungen werden pauschal um 5 % erhöht. Analog der Stiftungseingangssteuer wird der neue Satz von 3,5 % auch für das Stiftungseingangssteueräquivalent gelten.
- Gebühren: Das sind die wichtigsten Erhöhungen ab 1. Juli 2025:
alt in Euro | neu in Euro | |
Reisepass | 75,90 | 112,00 |
Personalausweis | 61,50 | 91,00 |
Führerschein | 60,50 | 90,00 |
Antrag Staatsbürgerschaft | 125,60 | 163,00 |
Namensänderung | 382,60 | 567,00 |
Gerichtsgebühren: Diese wurden bereits im April erhöht. Betroffen sind z.B. die Pauschalgebühren im zivilgerichtlichen Verfahren, die Gebühren für Scheidungen, Eintragungs- und Eingabegebühren in das Firmenbuch oder die Gebühren für Abfragen im Grundbuch und Firmenbuch.
👉🏻 Fazit: Die Vielzahl an Maßnahmen – allein im Steuerbereich – zeigt, wie entschlossen die Regierung das Budgetdefizit bekämpfen will. Ob diese Schritte ausreichen, bleibt abzuwarten.
