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Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der Ihre Steuerlast direkt reduziert. Die Berücksichtigung ist an den Bezug der österreichischen Familienbeihilfe geknüpft. Ab 2022 wird der Absetzbetrag rückwirkend erhöht.

Die Beantragung des Familienbonus Plus erfolgt entweder mittels Formular E30 direkt in der Lohnverrechnung oder über die Jahressteuererklärung. Wer den Familienbonus Plus mit der Lohnverrechnung erhält, bekommt auch die Erhöhung rückwirkend ab Jänner 2022. Der erhöhte Bonus wird automatisch aufgerollt und ausbezahlt. Dazu haben Arbeitgeber bis Ende September 2022 Zeit.

Achtung: Wenn Sie eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben, ist der Familienbonus Plus nochmals zu beantragen, auch wenn Sie ihn bereits beim Arbeitgeber beantragt haben. Anderenfalls kommt es zu einer Nachzahlung.

Höhe Familienbonus Plus



Kindermehrbetrag

Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen, die keine oder nur geringe Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen, erhielten bis 2021 eine Auszahlung an Negativsteuer bis zu EUR 250,00 pro Kind. Dieser Betrag wurde nun auf EUR 550,00 ab 2022 angehoben. Voraussetzung ist, dass zumindest an 30 Tagen steuerpflichtige aktive Erwerbseinkünfte erzielt oder ganzjährig Kinderbetreuungsgeld oder Pflegekarenzgeld bezogen wurden.