You are currently viewing Energiekostenzuschuss für NPOs beantragen

Auch Non-Profit-Organisationen erhalten auf Antrag für entstandene Energiemehrkosten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Sie können bis 30. Juni 2024 die erste Phase vom Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ) beantragen.

Der NPO-EKZ ersetzt teilweise die Energiemehrkosten, die gemeinnützige Organisationen und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften aufgrund der gestiegenen Energiepreise zu tragen haben. Die NPO dürfen nicht unternehmerisch tätig sein und müssen ihren Sitz in Österreich haben. Außerdem muss die Gründung vor dem 1. Jänner 2022 liegen. Antragsberechtigt ist eine Organisation, wenn der Zuschuss mind. EUR 800,00 beträgt. Die maximale Zuschusshöhe ist EUR 500.000,00. Bei einem Zuschuss unter EUR 15.000,00 werden auch EUR 500,00 Antragskosten ersetzt.

 Phase 1Phase 2
FörderzeitraumKalenderjahr 2022Kalenderjahr 2023
VergleichszeitraumKalenderjahr 2021Kalenderjahr 2021
Antragsfrist22.1. – 30.6.20241.7. – 31.12.2024
Ersatz von Energiemehrkostenmax. 30 %max. 50 %
Minimum Energiemehrkosten (für 800 Euro Zuschuss)EUR 2.667,00EUR 1.600,00

Förderfähige Kosten sind:

  • betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen für Strom, Erdgas, Fernwärme und Fernkälte
  • betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen für Benzin und Diesel
  • betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen für Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl

📌Anmerkungen: die Rechnungen müssen auf die förderwerbende Organisation ausgestellt und von dieser bezahlt worden sein.

Energiemehrkosten
Die antragstellende Organisation gibt im Antrag die verbrauchte Energiemenge je Energieart und die Verbrauchskosten an – und zwar jeweils für 2021 und für den Förderzeitraum. Aus diesen Angaben errechnen sich die Energiemehrkosten je Energieeinheit, welche mit den verbrauchten Einheiten des Förderjahres zu multiplizieren sind. Für die Förderhöhe werden je nach Phase 30 oder 50 % der Energiemehrkosten errechnet.

📙 Weitere Informationen und Antrag: www.ekz-npo.at

© Johannes Plenio