Ab 01.01.2026 treten neue gesetzliche Bestimmungen zur Altersteilzeit in Kraft. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer:innen, die neben einer laufenden Altersteilzeit einer weiteren Beschäftigung bei einem anderen Betrieb nachgehen.
Eine unzulässige Nebenbeschäftigung kann künftig dazu führen, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) das Altersteilzeitgeld einstellt oder zurückfordert.
👉 Für die rechtssichere Information Ihrer Mitarbeiter:innen stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung:
👉🏻 Bei Fragen zur Umsetzung oder individuellen Prüfung unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.