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Wichtige Information zur Nebenbeschäftigung in der Altersteilzeit

Ab 01.01.2026 treten neue gesetzliche Bestimmungen zur Altersteilzeit in Kraft. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer:innen, die neben einer laufenden Altersteilzeit einer weiteren Beschäftigung bei einem anderen Betrieb nachgehen.

Eine unzulässige Nebenbeschäftigung kann künftig dazu führen, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) das Altersteilzeitgeld einstellt oder zurückfordert.

👉 Für die rechtssichere Information Ihrer Mitarbeiter:innen stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung:

👉🏻 Bei Fragen zur Umsetzung oder individuellen Prüfung unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.

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