In Wien wurde der Wohnbauförderungsbeitrag mit 1. Jänner 2026 von insgesamt 1,0 % auf 1,5 % angehoben; Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen nun jeweils 0,75 % statt 0,5 %. Das wirkt sich sowohl auf die Personalkosten der Unternehmen als auch auf die Sozialversicherungsbeiträge und den Nettobezug der Mitarbeiter aus.
Beitragserhöhung für Wiener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Seit 2018 können die Bundesländer die Höhe des Beitrags zu Wohnbauförderung (WBF) selbst festlegen; Wien macht von dieser Möglichkeit nun als einziges Bundesland Gebrauch. Für Beschäftigte in Wien steigt der Beitrag ab 2026 von 1,0 auf 1,5 % der Beitragsgrundlage. Gleichzeitig wurde mit der Anhebung auch eine gesetzliche Zweckbindung für den Wohnbau und die Verwendung für soziale Infrastruktur wie Schulen oder Spitäler eingeführt. Ob andere Bundesländer dem Wiener Modell folgen werden, ist derzeit unklar.
Die Erhöhung wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen. Betroffen sind Arbeitnehmer über der Geringfügigkeitsgrenze, deren Beschäftigungsort Wien ist oder die bei der Wiener Landesstelle der Österreichischen Gesundheitskasse geführt werden.
Ausnahmen: Bestimmte Personengruppen sind vom WBF-Beitrag ausgenommen und daher von der Erhöhung nicht betroffen. Die wichtigsten Ausnahmen:
- Lehrlinge
- Geringfügig Beschäftigte
- AG-Vorstände (GmbH-Geschäftsführer sind jedoch nicht ausgenommen)
- Freie Dienstnehmer
Auswirkungen auf Unternehmer und KMU: Für Unternehmer in Wien bedeutet die Erhöhung eine leichte, aber dauerhafte Anhebung der Lohnnebenkosten. Der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung erhöht sich um 0,25 Prozentpunkte. Damit steigen die Kosten pro EUR 1.000,00 Bruttomonatsentgelt um EUR 30,00 jährlich, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 207,90 pro Jahr aufgrund der Höchstbeitragsgrundlage 2026 von EUR 6.930,00 pro Monat.
Personalintensive Unternehmen – etwa im Handel, in der Gastronomie und Hotellerie sowie im Dienstleistungssektor – sollten diese Mehrbelastung in ihre Kalkulationen und Preisgestaltungen für 2026 einbeziehen.
Ein praktisches Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von EUR 3.000,00 monatlich verursacht die Anhebung der WBF Mehrkosten von EUR 90,00 pro Jahr – bei zehn Mitarbeitern beträgt die Steigerung in Summe daher EUR 900,00, die neben den KV-Erhöhungen zusätzlich erwirtschaftet werden müssen.
Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Auch der Dienstnehmeranteil steigt um 0,25 Prozentpunkte, wodurch der Abzug der Sozialversicherung bei laufenden Bezügen in Wien von 18,07 auf 18,32 % ansteigt. Da die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind, wird der Nettoverlust etwas abgefedert.
✍🏻 Beispiel: Bei EUR 3.000,00 brutto sinkt der Nettobezug für Wiener Arbeitnehmer gegenüber den Kollegen in den übrigen Bundesländern um EUR 63,00 jährlich – eine Einbuße, deren Mittel hoffentlich sinnvoll eingesetzt werden.
Österreichische Gesundheitskasse: Wohnbauförderungsbeitrag