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Achtung: Bei Online-Plattformen wie Amazon und Co. erhalten Unternehmer manchmal falsch ausgestellte Rechnungen. Das bedeutet: Es ist dann kein Vorsteuerabzug möglich!

Es passiert öfter, als man denkt: Auf Rechnungen internationaler Onlinehändler wird fälschlicherweise die Umsatzsteuer des Ursprungslands ausgewiesen – zum Beispiel die 19%ige deutsche USt – während es sich aber tatsächlich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche (ig) Lieferung handelt. Das kommt vor, wenn der Besteller nicht als Unternehmer behandelt wird.

Wenn Sie bei einer Bestellung keine UID-Nummer bekanntgeben oder auf der Plattform keinen Business Account angelegt haben, identifiziert Sie der Verkäufer als Privatperson, wodurch die Versandhandelsregelung zum tragen kommt und die Lieferung im Ursprungsland am Beginn der Versendung steuerpflichtig behandelt wird. Ein Vorsteuerabzug ist daher nicht möglich. Zwischen Unternehmern würde es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung handeln.

Begriffsunterscheidung bei Transaktionen unter Unternehmern

  • ig Erwerb/ig Lieferung à Kauf eines Produkts, einer Ware über die Grenze zwischen zwei EU-Staaten: zum Beispiel eines Laptops
  • Reverse Charge à beim Kauf einer Dienstleistung geht die Steuerschuld automatisch auf den Käufer über, d.h. die Steuerpflicht entsteht in Österreich, Vorsteuerabzug ist sofort in gleicher Höhe möglich: zum Beispiel Erstellung einer Webseite, Zukauf von Online-Speicherplatz

Wie lassen sich „falsche“ Rechnungen vermeiden?

  • Weisen Sie bei der Bestellung unbedingt darauf hin, dass Sie Unternehmer sind.
  • Geben Sie Ihre UID-Nummer bekannt.
  • Erstellen Sie einen Business Account. Für Amazon und Apple folgen Sie dazu gerne diesen Links: AmazonApple (bei Apple erfolgt die Erstellung eines Businesskontos mithilfe der Telefonhotline)

Worauf ist bei „richtigen“ Rechnungen zu achten?

  • Bekanntgabe beider UID-Nummern
    UID-Nummer des Lieferanten/Verkäufers ist aus einem EU-Land
  • Ort des Warenlagers
  • Hinweis auf steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
  • Kein Ausweis der Umsatzsteuer

Beispiel:

Sie bestellen einen Laptop bei Apple und die Lieferung erfolgt direkt aus dem Warenlager in Irland. Durch das Überschreiten der Lieferschwelle im Rahmen der Versandhandelsregelung weist Apple eine gültige österreichische UID-Nummer auf. Die Rechnung muss ohne den Ausweis einer Umsatzsteuer und mit dem Verweis auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausgestellt werden. Sonst wäre kein Vorsteuerabzug möglich.