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Arbeitslos und geringfügig beschäftigt? Achtung Änderung!

Seit Jahresbeginn ist der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe mit einem geringfügigen Zuverdienst stark eingeschränkt. Die Übergangsfrist läuft noch bis 31. Jänner 2026. Informieren Sie daher Ihre Mitarbeiter rechtzeitig.…

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