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Nun wird auch die „kalte Progression“ bei vielen Sozialleistungen abgeschafft. Wir bieten Ihnen einen Überblick über die Leistungen, die ab 1. Jänner 2023 an die Teuerung angepasst werden!

Die Steuer wurde bereits mit 2022 an die Inflation angepasst, nun wird in den Sozialleistungen nachgezogen.

Somit wird die Familienbeihilfe ab dem kommenden Jahr jährlich valorisiert, weiters wird der Schulstartbonus ab 2023 im August statt im September ausbezahlt. Daneben werden auch Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag sowie das Kinderbetreuungsgeld an die Inflation angepasst. Anzumerken ist, dass die Anpassung nicht für ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gilt. Die pauschale Zuverdienstgrenze wird von EUR 16.200,00 auf EUR 18.000,00 angehoben.

Die Inflationsanpassungen schlagen sich künftig auch auf die Unterstützungsleitungen für den Papamonat (Familienzeitbonus) nieder. Damit sich Väter künftig mehr an der Kinderbetreuung beteiligen, wird der Familienzeitbonus nicht mehr auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug angerechnet.

Die Valorisierung der Sozialleistungen betrifft außerdem das Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe und Studienabschluss-Stipendium.

Die Anpassungen erfolgen jedes Jahr mit 1. Jänner, erstmals mit 1. Jänner 2023.
Die Studienbeihilfe wird jeweils am 1. September valorisiert.