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Eine nachhaltige Lebensweise rückt verstärkt in den Fokus unserer Gesellschaft. Durch die Reparatur eines kaputten Elektro- oder Elektronikgeräte können Rohstoff- und Energieressourcen geschont werden. Der Bund unterstützt diese Bewegung mit dem Reparaturbonus – repariert statt ausrangiert.

Seit 26. April 2022 gibt es den Reparaturbonus für Privatpersonen. Diese erhalten auf Antrag eine Förderung bis zu EUR 200,00 für

➖ die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten sowie
➖ für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben (max. EUR 30,00)

Gefördert werden 50 % der Kosten inkl. Umsatzsteuer. Der Reparaturbon muss vorab erstellt und dem Partnerbetrieb übergeben werden. Die Förderung wird direkt bei der Bezahlung der Rechnung abgezogen.

Die Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2023 (Förderphase 1 – EUR 60 Mio Fördermittel). Die Förderaktion geht bis zum Jahr 2026 (insgesamt EUR 130 Mio.).

Informationen und Anmeldung finden Sie hier!