You are currently viewing Photovoltaik-Anlage – was müssen Sie beachten

Die Investitionen in eine Photovoltaikanlage werden derzeit gut gefördert. Insbesondere Energiekrise und Klimawandel haben bei vielen ein Umdenken eingeleitet und das Interesse an der alternativen Energieform erhöht. Wir beraten gerne, betreffend der steuerlichen Konsequenzen.

Private Hausbesitzer und Betriebe mit eigener Photovoltaik-Anlage sind zumeist Überschusseinspeiser. Somit wird der produzierte Solarstrom für den Eigenbedarf genutzt, die Überproduktion fließt ins Stromnetz und wird vergütet. Reicht die Produktion für den Eigenverbrauch nicht aus, wird der zusätzliche Strom vom Stromnetz bezogen. Für den Stromverbrauch ist zu hinterfragen, ob man unternehmerisch tätig wird.

Umsatzsteuer
Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt, gilt in der Umsatzsteuer als Unternehmer. Somit kann bei der Anschaffung die Vorsteuer geholt werden, die Privatnutzung unterliegt in weiterer Folge der Umsatzsteuer. Betreffend eingespeisten/verkauften Strom geht die Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge).

Bei einem Jahresumsatz (aus Betrieb, Vermietung…) bis zu EUR 35.000,00 können Sie in die Kleinunternehmerregelung optieren. Somit besteht keine Umsatzsteuerpflicht – die Vorsteuer bei der Anschaffung der Anlage kann aber ebenso nicht geholt werden.

Einkommensteuer
Der Gewinn aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ist grundsätzliche steuerpflichtig.

Hinweis: Wird die Photovoltaikanlage als einziger Zuverdienst neben nichtselbständigen Einkünften betrieben, sind die Überschüsse nur dann steuerpflichtig, wenn sie EUR 730,00 pro Jahr übersteigen. Regelmäßig erwirtschaftete Verluste können nicht gegen andere Einkünfte gegenverrechnet werden (Liebhabereiverordnung).

Elektrizitätsabgabe
Mit der Steuerreform 2020 wurde der selbsterzeugte und -verbrauchte Strom aus PV-Anlagen gänzlich von der Elektrizitätsabgabe befreit: 

Photovoltaik Austria: Steuerleitfaden
Finanzministerium: Photovoltaikerlass