
Das Jahr 2020 ist für alle eine besondere Herausforderung. Viele Mitarbeiter sind an ihre Leistungsgrenzen gestoßen. Mit diesen steuerfreien Geschenken können Sie Ihre Mitarbeiter heuer besonders motivieren:
Corona-Bonus – nur mehr bis Ende 2020: bis EUR 3.000,00 im Jahr 2020, für alle Branchen, Zusammenhang mit Coronakrise muss dokumentiert sein, muss eine zusätzliche Zahlung sein, auch für Homeoffice- und Kurzarbeit-Mitarbeiter möglich
Weitere Infos: WKO: Lohnverrechnung: Die wichtigsten Änderungen auf Grund der COVID-19-Krise
Gutscheine, Sachgeschenke: bis EUR 186,00 pro Jahr, kein Bargeld, im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (auch virtuell), auch für Geburtstagsgeschenke möglich, auch eine Autobahnvignette und Goldmünzen möglich
Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Feiern, Betriebsausflug (z.B. virtuelle Weihnachtsfeier): bis EUR 365,00 pro Jahr
Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Jubiläumsgeschenk: bis EUR 186,00 pro Jahr, kein Bargeld, gilt für Dienst- und Firmenjubiläen
Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge: bis EUR 300,00 pro Jahr, Gruppenkriterium (siehe unten)
Weitere Infos: Rz 81 ff Lohnsteuerrichtlinien
Neu: endlich Grenzen angehoben: Freie oder verbilligte Mahlzeiten bis EUR 8,00 (bis 30.6.2020: EUR 4,40) pro Arbeitstag Restaurantgutscheine, bis EUR 2,00 (bis 30.6.2020: EUR 1,10) pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine, unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (z.B. Werksküche, Kantine)
Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien
Zuschuss Kinderbetreuungskosten: bis EUR 1.000,00 pro Kind und Jahr, Gruppenkriterium (siehe unten)
Weitere Infos: Rz 77c ff Lohnsteuerrichtlinien
Jobticket: Öffi-Ticket zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Weitere Infos: Rz 747 ff Lohnsteuerrichtlinien
Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge: Gruppenkriterium (siehe unten), Gilt auch für COVID-19-Test (Test für Angehörige ist steuerpflichtiger Sachbezug)
Weitere Infos: Rz 77 ff Lohnsteuerrichtlinien
Mitarbeiterrabatte: bis 20 % steuerfrei, wenn darüber bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei, Gruppenkriterium (siehe unten)
Weitere Infos: Rz 103 ff Lohnsteuerrichtlinien
Mitarbeiterbeteiligung: EUR 3.000,00 pro Jahr, Gruppenkriterium (siehe unten)
Weitere Infos: Rz 85 ff Lohnsteuerrichtlinien
Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (z.B. alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden. Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (z.B. Gutscheine).