
Viele Jugendliche nutzen den Sommer, um für ihr späteres Berufsleben praktische Erfahrungen zu sammeln. Wir bieten einen kurzen sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Überblick und informieren darüber, was Sie bei Ferialpraktikum, Schnuppertage & Co beachten müssen.
🌞 Ferialjobs sind für Schüler oder Studenten, die sich im Sommer etwas dazu verdienen möchten.
🌞 Bei einem echten Ferialpraktikum und beim Volontariat steht jeweils der Ausbildungscharakter im Vordergrund. Müssen Schüler oder Studenten entsprechend dem Schul- oder Studienplan ein Praktikum absolvieren, liegt ein echtes Ferialpraktikum vor. Volontäre arbeiten freiwillig im Unternehmen mit.
🌞 Zur individuellen Berufsorientierung können in Unternehmen Schnuppertage absolviert werden.
❗ Achtung: Die Familienbeihilfe entfällt stufenweise ab EUR 15.000,00 Einkommen pro Jahr für mindestens 19 Jährige ab dem darauffolgenden Kalenderjahr. Prüfen Sie gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe.
Arbeitnehmerveranlagung: Ferialpraktikanten, die nur in den Ferien gearbeitet haben, erhalten mit hoher Wahrscheinlichkeit die Lohnsteuer über die Arbeitnehmerveranlagung retour. Niedrigverdiener erhalten über die Veranlagung bis zu 50% der Sozialversicherungsbeiträge (max. EUR 400,00 bis EUR 700,00) retour.
📙 Lesen Sie dazu auch den Leitfaden „Praktika“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
📙 Die WKO bietet eine Übersicht zu den Schnuppertagen.