Lohnverrechnung

Dürfen wir Ihnen Zeit ersparen?

Löhne und Gehälter korrekt abgerechnet

Bei Gehältern und Bezügen geht es um mehr als Summen und Zahlen  – es geht um die Menschen, die Ihr Unternehmen tragen. Unsere Lohnverrechner:innen stellen sicher, dass Bezüge korrekt und rechtzeitig ankommen und alle Abgaben fristgerecht erledigt sind. Wir behalten alle aktuellen arbeits-, sozial- und kollektivvertragsrechtliche Vorgaben im Blick, beantworten komplexe Fragen und unterstützen Ihre Personalverrechnung mit passgenauen Leistungspaketen.

Laufende monatliche Personalverrechnung

Einhaltung aller kollektivvertraglichen Bestimmungen

Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen

Beratung über zweckmäßige Arbeitsvertragsgestaltung

Online-Übermittlungen an das Finanzamt

Erstellen von Informationen und Unterlagen für die Bank

Erfüllung von Meldepflichten

Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze

Arbeits- und sozialrechtliche Updates

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Wir nehmen es genau, damit bei Ihnen alles passt.

FAQ - Lohnverrechnung

Bis wann müssen neue Mitarbeitende zur Sozialversicherung angemeldet werden?

Bei einem neuen Mitarbeiter/einer neuen Mitarbeiterin muss die Anmeldung zur Sozialversicherung spätestens vor Dienstantritt beim Arbeitgeber erfolgen. Idealerweise schon einige Tage davor.

Wie funktioniert die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Im Krankheitsfall haben Dienstnehmer:innen für einen bestimmten Zeitraum und abhängig von der Dauer ihres Dienstverhältnisses Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts.

Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht 4 Wochen lang Anspruch auf 50 % des Gehalts.  Wenn die Entgeltfortzahlung ausgeschöpft ist, erhalten die Dienstnehmer:innen Krankengeld von der Gesundheitskasse.

Wie wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung bei Teilzeitbeschäftigung durchgeführt?

Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen ihrer reduzierten Arbeitszeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich nicht benachteiligt werden und sind arbeitsrechtlich mit Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Durch das geringere Gehalt fallen geringere Beiträge an.

Welche Regelungen gibt es für die Besteuerung von Bonuszahlungen oder Prämien?

Seit 2025 gibt es die Möglichkeit einer steuerfreie Mitarbeiterprämie bis zu 1.000 €.  
Für weitere Bonus- und Prämienzahlungen gibt es keine steuerlichen Vergünstigungen

Wie werden Homeoffice und Telearbeit steuerlich behandelt?

Der Arbeitgeber kann pro Jahr eine Telearbeitspauschale von max. 3 € pro Tag für max. 100 Tage steuerfrei auszahlen. Werden keine oder geringere Pauschalen ausgezahlt, kann die Differenz zu den 3 € in der Arbeiternehmerveranlagung geltend gemacht werden.