Buchhaltung

Trockene Zahlen? Lieben wir!

Die Buchhaltung ist das Nervenzentrum jedes Unternehmens

Die Buchhaltung zeigt, was Ihre Arbeit wirklich bringt: Sie ist das zentrale Steuerinstrument Ihres Unternehmens und Basis für Ihre Entscheidungen. Nur wer sich mit seinen Zahlen auseinandersetzt, erkennt Entwicklungen und kann sein Unternehmen aktiv steuern. Über BKS.digi greifen Sie jederzeit online auf Ihre aktuelle Zahlen zu und erkennen früh, ob und wo Handlungsbedarf besteht. Legen wir gemeinsam fest, in welchen Bereichen wir Sie unterstützen können.

Organisation Ihrer Buchhaltung: gesamt oder in Teilpaketen

Aussagekräftige monatliche Auswertungen

Digital und automatisiert: Belegverarbeitung mit BKS.digi

Belegkontierung, Belegverbuchung, UVA, ...

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FAQ - Buchhaltung

Was zählt zu den Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind, also im direkten Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen und für den Betrieb notwendig sind.

  • Betriebsausgaben umfassen z. B. Mieten, Gehälter, Büromaterial, Werbungskosten, Abschreibungen auf Anlagevermögen, Versicherungsprämien, Zinsen für Betriebskredite, Reisekosten, Telefon- und Internetkosten, Bewirtungskosten (mit Einschränkungen), Reparatur- und Instandhaltungskosten u.v.m.
  • Private Lebenshaltungskosten sind keine Betriebsausgaben.
Können Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden?
  • Voll absetzbar sind Bewirtungskosten, die unmittelbar Leistungsinhalt sind (z. B. Verpflegung bei Schulungen)
  • Bewirtungskosten, die der Neukundengewinnung oder Werbung dienen, sind zu 50 % absetzbar. Das betrifft z. B. Geschäftsessen im Vorfeld eines angestrebten Vertragsabschlusses oder Einladungen mit werbewirksamem Charakter.
  • Nicht abzugsfähig sind Bewirtungen, die hauptsächlich Repräsentationszwecken dienen, z. B. Arbeitsessen nach einem Geschäftsabschluss oder gesellschaftliche Anlässe mit Geschäftspartnern.
Wie kann ein Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden?

Ein Arbeitszimmer ist ein eigener Raum in der Wohnung oder im Haus, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bildet. Steht außerhalb der privaten Räumlichkeiten ein Raum zur Verfügung, dann ist das Arbeitszimmer nicht abzugsfähig.

Absetzbare Kosten sind unter anderem:

    • anteilige Miete und Betriebskosten (z. B. Heizung, Licht),
    • anteilige Abschreibung (AfA),
    • Kosten für beruflich notwendige Einrichtung.

Stattdessen könnte das Arbeitsplatzpauschale angewandt werden.

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Nach österreichischem Recht (§ 11 Umsatzsteuergesetz) müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Rechnungsausstellers (Unternehmer)
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Ware oder Umfang und Art der Dienstleistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Datum oder Zeitraum)
  • Entgelt (Nettobetrag) für die Leistung
  • Anzuwendender Steuersatz sowie Steuerbetrag (Umsatzsteuer) oder Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des Rechnungsausstellers (Pflicht bei Rechnungen mit Umsatzsteuer)
  • UID-Nummer des Leistungsempfängers, wenn der Rechnungsbetrag 10.000 Euro inkl. USt übersteigt und der Empfänger Unternehmer ist

Die UID-Nummer des Rechnungsempfängers ist wichtig für Rechnungen mit einem Bruttobetrag über 10.000 Euro (B2B-Geschäfte).

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU ist die Angabe der UID-Nummer auf der Rechnung Pflicht. Dabei gelten folgende wichtige Punkte:

  • Die UID-Nummer des liefernden Unternehmers muss auf der Rechnung stehen.
  • Die UID-Nummer des Leistungsempfängers (Kunden) aus einem anderen EU-Mitgliedstaat muss ebenfalls angegeben werden. (unabhängig vom Betrag)
Was ist bei der Erstellung eines Fahrtenbuches zu beachten?
  • Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und vollständig geführt werden.
  • Erfasst werden müssen Datum, Kilometerstand bei Beginn und Ende jeder Fahrt, Fahrtroute bzw. Anlass und Zweck der Fahrt (z. B. geschäftlich, privat, Kundentermin).
  • Das Fahrtenbuch muss so geführt sein, dass es die betrieblichen Fahrten klar von privaten Fahrten unterscheidet.
  • Alle Eintragungen müssen unveränderlich und nachvollziehbar sein.
  • Elektronische Fahrtenbücher sind erlaubt, wenn sie revisionssicher sind (unveränderbar, mit Protokollierung).
  • Das Fahrtenbuch dient insbesondere der korrekten Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils bei PKW, was wichtig für die Absetzung von Betriebsausgaben und die Umsatzsteuer ist.