
Hier finden Sie ein Übersicht von Leistungen, die wir für Sie durchführen können:
Wir helfen Ihnen, wenn Ihr Steuerberater nicht mehr weiter weiß, zB bei
Für mehr Informationen bitte einfach auf den jeweiligen Fachbereich klicken.
Was BKS Berater für Firmengründer tun können:
Wir beraten Sie ...
Wir erstellen für Sie ...
Wir helfen Ihnen ...
Was BKS Berater für Unternehmer tun können:
Die Klassiker
Die innovativen Bereiche
Was BKS Berater für Freiberufler tun können:
Wussten Sie (für Ärzte), dass …
… in Zukunft "In-vitro-Fertilisation" zu einer außergewöhnlichen Belastung führen kann und in Folge steuerlich absetzbar ist? Die Meinungsänderung kam durch eine Entscheidung des VwGH zustande, der in der künstlichen Befruchtung ein öffentliches Interesse der Allgemeinheit an Kindern unterstellte.
In Kürze soll die künstliche Befruchtung in den Lohnsteuerrichtlinien als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Was BKS Berater für Landwirte tun können:
Wussten Sie, dass ...
...auch für diese Berufssparte die Begehrlichkeiten der Finanz und der Sozialversicherung immer größer werden. Viele Bereiche die bisher "abpauschaliert" waren (zB Direktvermarktung, Aufstellen von Handymasten auf landwirtschaftlichen Grund), sind nicht mehr pauschaliert, sondern gesondert der Finanz und der Sozialversicherung zu melden.
Was BKS Berater für Private tun können:
Wertvolle Tipps und Tricks für die Arbeitnehmerveranlagung
» Download Checkliste für die Arbeitnehmerveranlagung
Wussten Sie, dass …
… bei Vermietung von Geschäftslokalen weder Höchst– noch Mindestfristen bestehen? Es kann als Geschäftsräumlichkeiten jede beliebige Dauer vereinbart werden (§ 29 Abs 1 Z 3 litb MRG).
Was BKS Berater für Steuerberater tun können:
Wir unterstützen Sie bei der Beratung Ihres Klienten in:
Für weitere informationen oder spezielle Anfragen kontaktieren Sie uns bitte.
Was BKS Berater für Gemeinden und öffentlichen Körperschaften tun können:
Wussten Sie, dass ...
... eine, einem Gemeindearzt von der Gemeinde gewährte Subvention zur Errichtung und dem Betrieb der Praxis nicht als Gegenleistung für eine Dienstleistung anzusehen ist?
Es kommt zu keinem Leistungsaustausch und daher keiner Umsatzsteuerpflicht der Subvention. Ein Leistungsaustausch und damit Steuerpflicht läge dann vor, wenn eine konkrete Leistung (bestimmte Öffnungszeiten, niedrigere Preise) vom Arzt zugesagt oder von der Gemeinde erwartet wird.
Wussten Sie, dass ...
... auch Gemeinden Anspruch auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung haben?
Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab in einem Musterverfahren den Gemeinden - gegen die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) Recht -, dass im Falle der Arbeitsunfähigkeit eines Dienstnehmers, dem Arbeitgeber ein Zuschusss zur Entgeltfortzahlung zusteht (§53b ASVG).
Die Voraussetzungen dafür sind:
Für weitere Fragen und Informationen stehen die Mitarbeiter unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.
Was BKS Berater für Vereine tun können:
Wussten Sie, dass …
… seit 1. April 2006 die Vereine im Rechtsverkehr nach außen die ZVR Zahl (Zentrale Vereinsregisterzahl) auf dem Briefpapier anzuführen haben?
Wenn Sie Ihre ZVR-Zahl noch nicht wissen, können Sie sie unter http://zvr.bmi.gv.at abfragen.
… die Vereinsstatuten bis 30.6.2006 an die Anforderungen des Vereinsgesetzes 2002 anzupassen waren? Wichtige Punkte im Sinne des Vereinsgesetzes sind der Sitz, die Mitgliederversammlung, die Bestimmung des Leitungsorgans, die Wahl von mind. 2 Rechnungsprüfer sowie die Errichtung eines Schiedsgerichtes.