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BKS Fachbereiche

Hier finden Sie ein Übersicht von Leistungen, die wir für Sie durchführen können:

  • Gründerberatung und -betreuung
  • Jungunternehmerberatung und -betreuung
  • Umgründungsberatung
  • Rechtsformberatung
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Unternehmensnachfolge und -übergabe
  • Finanzstrafrechtliche Beratung
  • Beratung von Land- und Forstwirten
  • Beratung von Vereinen
  • Beratung von Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Beratung von Künstlern
  • Erfolgs- und Finanzplanung - Budgetierung
  • Förderungs- und Finanzierungsberatung

 

Wir helfen Ihnen, wenn Ihr Steuerberater nicht mehr weiter weiß, zB bei

  • Betriebsprüfungen
  • Finanzstrafverfahren

 

Für mehr Informationen bitte einfach auf den jeweiligen Fachbereich klicken.

 

 

Firmengründer

Firmengründer

Was BKS Berater für Firmengründer tun können:

Wir beraten Sie ...

  • bei Ihrer Firmengründung
  • über das NEUFÖG (Neugründungsförderungsgesetz)
  • bei Finanzierungen (Bankgespräche)
  • in allen steuerlichen Fragen

Wir erstellen für Sie ...

  • Planrechnungen
  • Kalkulationen für Ihren Betrieb

Wir helfen Ihnen ...

  • bei allen Fragen des Rechnungswesens

Unternehmer

Unternehmer

Was BKS Berater für Unternehmer tun können:

Die Klassiker

  • Buchhaltung (auch Betreuung vor Ort)
  • Lohnverrechnung
  • Kostenrechnung
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Steuerberatung


Die innovativen Bereiche

  • Jungunternehmerberatung
  • Finanzplanung und Budgeterstellung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Gesellschaftrechtliche Beratung
  • Umgründungsberatung

Freiberufler

Freiberufler

Was BKS Berater für Freiberufler tun können:

  • Gründung des Unternehmens
  • laufendes Rechnungswesen
  • Kontrolle der Unternehmenskennzahlen
  • Prognoserechnungen
  • Behördenvertretungen
  • Personalplanung
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen


Wussten Sie (für Ärzte), dass …

… in Zukunft "In-vitro-Fertilisation" zu einer außergewöhnlichen Belastung führen kann und in Folge steuerlich absetzbar ist? Die Meinungsänderung kam durch eine Entscheidung des VwGH zustande, der in der künstlichen Befruchtung ein öffentliches Interesse der Allgemeinheit an Kindern unterstellte.
In Kürze soll die künstliche Befruchtung in den Lohnsteuerrichtlinien als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. 

Landwirte

Landwirte

Was BKS Berater für Landwirte tun können:

  • Steuererklärungen
  • Entscheidungshilfen für die Besteuerungsarten
  • Sozialversicherungsrecht


 Wussten Sie, dass ...
...auch für diese Berufssparte die Begehrlichkeiten der Finanz und der Sozialversicherung immer größer werden. Viele Bereiche die bisher "abpauschaliert" waren (zB Direktvermarktung, Aufstellen von Handymasten auf landwirtschaftlichen Grund), sind nicht mehr pauschaliert, sondern gesondert der Finanz und der Sozialversicherung zu melden.

Private

Private

Was BKS Berater für Private tun können:

  • Erstellung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung
  • Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
  • Beratung bei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Beratung bei Kapitalvermögen
  • Beratung für private Vermögensverwaltung
  • Beratung in Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten

Wertvolle Tipps und Tricks für die Arbeitnehmerveranlagung
» Download Checkliste für die Arbeitnehmerveranlagung

Wussten Sie, dass …
… bei Vermietung von Geschäftslokalen weder Höchst– noch Mindestfristen bestehen? Es kann als Geschäftsräumlichkeiten jede beliebige Dauer vereinbart werden (§ 29 Abs 1 Z 3 litb MRG).

Steuerberater

Steuerberater

Was BKS Berater für Steuerberater tun können:

Wir unterstützen Sie bei der Beratung Ihres Klienten in:

  • Vereinsfragen
  • Besteuerung von Land- und Forstwirten
  • Finanzstrafverhandlungen
  • Fragen der Körperschaften öffentlichen Rechts


Für weitere informationen oder spezielle Anfragen kontaktieren Sie uns bitte.

Gemeinden

Gemeinden

Was BKS Berater für Gemeinden und öffentlichen Körperschaften tun können:

  • Hilfestellung bei Erstellung der Steuererklärungen
  • Beratung in Umsatzsteuerfragen
  • Beratung bei Umstrukturierungen und Ausgliederungen
  • Beratung in Fragen der Energieabgabevergütung
  • Beratung Betriebe gewerblicher Art


 Wussten Sie, dass ...
... eine, einem Gemeindearzt von der Gemeinde gewährte Subvention zur Errichtung und dem Betrieb der Praxis nicht als Gegenleistung für eine Dienstleistung anzusehen ist?
Es kommt zu keinem Leistungsaustausch und daher keiner Umsatzsteuerpflicht der Subvention. Ein Leistungsaustausch und damit Steuerpflicht läge dann vor, wenn eine konkrete Leistung (bestimmte Öffnungszeiten, niedrigere Preise) vom Arzt zugesagt oder von der Gemeinde erwartet wird.

 Wussten Sie, dass ...

... auch Gemeinden Anspruch auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung haben?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab in einem Musterverfahren den Gemeinden  - gegen die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) Recht -, dass im Falle der Arbeitsunfähigkeit eines Dienstnehmers, dem Arbeitgeber ein Zuschusss zur Entgeltfortzahlung zusteht (§53b ASVG).

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Das Unternehmen beschäftigt regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer.
  • Der Dienstnehmer ist bei der AUVA unfallversichert. (Bei der Versicherung nach BVA besteht auch für Gemeinden kein Anspruch auf Zuschuss, da nur für Dienstnehmer die nach ASVG versichert sind, diese Regelung gilt.)
  • Dass ab 01.01.2005 eine Arbeitsverhinderung, d.h. Krankheit oder Unfall vorliegt; für die Jahre davor war als Arbeitsverhinderung nur Arbeits- oder Freizeitunfall zu verstehen.
  • Dass der Antrag für Fälle bis 31.12.2004 bis längstens - innerhalb von 2 Jahren - nach dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruches erfolgt, d.h. bis spätestens 31.12.2006 für 2004. Dass für alle Fälle, ab dem 01.01.2005 der Antrag bis längstens - innerhalb von 3 Jahren - nach dem Entgeltfortzahlungsanspruch gestellt wird, d.h. bis spätestens 31.12.2008.
  • Der Zuschuss beträgt 50% des tatsächlichen fortgezahlten Entgeltes, einschließlich darauf entfallender Sonderzahlungen für die Dauer von max. 42 Kalendertagen pro Arbeits- (Kalender)jahr. Bei Unfällen, die eine Arbeitsunfähigkeit von mind. 3 Tagen verursachen, entsteht der Anspruch bereits ab dem 1. Tag der Arbeitsverhinderung, bei krankheitsbedingten Arbeitsverhinderungen erst ab dem 11. Tag der Entgeltfortzahlung.

Für weitere Fragen und Informationen stehen die Mitarbeiter unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.

Vereine

Vereine

Was BKS Berater für Vereine tun können:

  • wir stellen sicher, dass Sie alle Steuerchancen nutzen
  • Buchhaltung
  • Lohnverrechnung
  • Beratung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Erstellen von Jahresabschlüssen
  • Beratung in Umsatzsteuerfragen
  • Beratung der Mitglieder und nahestehender Personen
  • Vertretung gegenüber Behörden
  • Beratung von Um- bzw. Ausgliederungen gemeinn. GmbHs

 Wussten Sie, dass …
… seit 1. April 2006 die Vereine im Rechtsverkehr nach außen die ZVR Zahl (Zentrale Vereinsregisterzahl) auf dem Briefpapier anzuführen haben?
Wenn Sie Ihre ZVR-Zahl noch nicht wissen, können Sie sie unter http://zvr.bmi.gv.at abfragen.

… die Vereinsstatuten bis 30.6.2006 an die Anforderungen des Vereinsgesetzes 2002 anzupassen waren? Wichtige Punkte im Sinne des Vereinsgesetzes sind der Sitz, die Mitgliederversammlung, die Bestimmung des Leitungsorgans, die Wahl von mind. 2 Rechnungsprüfer sowie die Errichtung eines Schiedsgerichtes.

URL:
BKS Steuerberatungsgesellschaft