
Selbstständige SVA-Versicherte, die aktiv etwas zu ihrer Gesundheitsvorsorge beitragen, werden ab heuer belohnt. Wer fünf Gesundheitsziele erreicht, zahlt für die nächsten zwei bis drei Jahre nur 10 statt 20 Prozent Selbstbehalt.
1. Schritt: Gesundheitscheck
Beim Gesundheitscheck erheben Sie gemeinsam mit Ihrem Vertrauensarzt den aktuellen Status in den Bereichen Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak und Alkohol. Dann besprechen Sie, welche Ziele erreicht werden sollen und welche Maßnahmen dazu notwendig sind. Bei gesunden Menschen ist auch ein gültiges Ziel „gesund bleiben“.
2. Schritt: „Recall-Termin“
Nach frühestens sechs Monaten folgt der nächste Arzttermin. Dabei bestätigt Ihr Arzt auf dem Formular „Meine Gesundheitsziele“, dass alle fünf Ziele erreicht wurden. Gleichzeitig werden neue Gesundheitsziele für die Zukunft vereinbart – das gilt auch, wenn Sie nicht alle Ziele erreicht haben.
3. Schritt: Antrag auf halben Selbstbehalt
Dem Formular „Meine Gesundheitsziele“ ist ein Antragsformular beigefügt. Sobald die SVA beide Seiten erhält, wird ab dem nächsten Monat der Selbstbehalt auf die Hälfte reduziert. Die Vergünstigung gilt für unter 40-Jährige drei Jahre, ab 40 Jahre zwei Jahre. Die SVA erinnert Sie daran, wenn ein neuer „Recall-Termin“ notwendig ist.
Sonderfall Diabetiker
Da auch chronisch Kranke in den Genuss eines halben Selbstbehaltes kommen sollen, wurde für Diabetiker eine Sonderregelung getroffen. Wer am SVA-Programm Therapie aktiv (www.therapie-aktiv.at) teilnimmt, kann den reduzierten Selbstbehalt (10 statt 20 Prozent) in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter:
http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=72601&p_tabid=3
01.01.2012
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